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dotSaarland e.V.

.SAARLAND Unsere Heimat im Internet

Beitragsordnung des dotSaarland e.V.

Vereinsmitglied kann jeder werden, der den saarländischen Namensraum im Internet fördern möchte – Personen, Unternehmen und Institutionen.

§ 1 Wirkung

Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein.

§ 2 Beschluss

Der Mitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung beschlossen. Die festgesetzten Beiträge treten rückwirkend zum Beginn des Quartals in Kraft, in dem der Beschluss gefasst wird. Die Mitgliederversammlung kann durch Beschluss einen anderen Termin festsetzen.

§ 3 Höhe der Beiträge

Der Mitgliedsbeitrag an den Verein ist in Abhängigkeit von der folgenden Liste jährlich zu entrichten:

Personenmitglieder haben einen Mindestbeitrag in Höhe von € 250,00 jährlich zu leisten.
Verbandsmitglieder haben einen Mindestbeitrag in Höhe von € 500,00 jährlich zu leisten.
Firmenmitglieder haben einen Mindestbeitrag in Höhe von € 1000,00 jährlich zu leisten.

Der Beitrag gilt für ein volles Kalenderjahr.

§ 4 Fälligkeit und Zahlweise

Der Mitgliedsbeitrag ist fällig am 31.10. eines jeden Jahres für das Folgejahr. Der Einzug des Mitgliedsbeitrages, erfolgt jährlich zum 31.10. durch Einzahlung auf das Vereinskonto oder per Bankeinzugsverfahren. Bei nicht ausreichender Deckung des Kontos ist die anfallende Rückverrechnungsgebühr vom Vereinsmitglied zu tragen.

Die Bankverbindung des Vereins lautet:

Kontoinhaber: dotSaarland e.V.
Kontonummer: 110800002
Bankleitzahl: 591 900 00 (Bank 1 Saar)
SWIFT: SABADE5S
IBAN:DE19591900000110800002

§ 5 Erster Beitrag

Bei Vereinseintritt ist der Mitgliedsbeitrag für das Jahr des Eintritts mit dem Eintritt in voller Höhe zu entrichten.

§ 6 Datenspeicherung

Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die persönlichen Daten werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.

§ 7 Säumigkeit

Für säumige Beitragszahler gilt § 4 Nr. 6 der Vereinssatzung. Nach zweimaliger Mahnung entscheidet der Vorstand über den Ausschluss aus dem Verein.

§ 8 Inkrafttreten

Die Beitragsordnung tritt ab dem 6.10.2009 in Kraft.